Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beschließt die Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten
Die Förderung von Luftreinigern in Bayern betrifft die Träger von Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen. Bayern ermöglicht so eine finanzielle Unterstüztung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Mio. € und hilft damit bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften.
Was wird in Bayern gefördert?
Die Landesgeriegerung ermöglicht die Förderung für jeden Klassen- und Fachraum einschließlich der Lehrerzimmer und von Luftreinigern mit HEPA Filter.
“Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.”
“Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei 50 Prozent, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 Euro.”
Mietmodelle und Leasingverträge sind auch Gegenstand der Förderung
Aufgrund der hohen Anschaffungskosten werden Mietgeräte und Leasingverträge auch gefördert.
Die Miete von Luftreinigern bietet viele Vorteile, da in Betrieben die Mietkosten auch steuerlich geltend gemacht werden können. Des Weiteren fallen keine teuren Reparaturkosten an, da in vielen Mietoptionen Ersatz-Luftreiniger mit in den Serviceleistungen inbegriffen sind.
Wie hoch ist die Fördersumme für Luftreiniger in Bayern?
Die neue Förderung beträgt pro Raum 1.750 Euro. (50 Prozent) – für alle Klassen und Fachräume.
Neben Bayern bieten weitere Bundesländer Förderprogramme für Luftreiniger an. Die Förderprogramme der Bundesländer im Überblick.
Technische Anforderungen Luftreiniger und Ansprechpartner
Die technischen Anforderungen sind hier einsehbar.
Die Geräte müssen von den Schulaufwandsträgern beschafft werden. Ansprechpartner für Angebote sind daher die Kommunen bzw. die privaten Schulträger.
Staatliche Förderung in Bayern ganz einfach online beantragen
Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde werden voraussichtlich Mitte Juli veröffentlicht.
Die BG Bau hilft schon jetzt: Finanzielle Förderung der BG Bau online beantragen
Als Mitglied der BG Bau können Sie auf der Homepage die finanzielle Förderung für einen Luftfilter oder Raumluftreiniger einfach und schnell online beantragen.
Wir beraten Sie gerne über eine geplante Miete oder den Kauf der Luftfilter. Schicken Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unverbindlich an.