Elektrogeräte Rücknahme — Symbol nach Anlage 3a ElektroG

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Stoffe,
die Umwelt und Gesundheit schaden können. Damit beides richtig behandelt wird,
gelten für Altgeräte eigene Regeln. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie
als Nutzerin oder Nutzer dazu wissen müssen.

Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Besitzer von Altgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen (§ 10 Absatz 1 ElektroG). Altgeräte
dürfen also nicht in die Restmülltonne.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Viele Elektrogeräte tragen das Symbol einer durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern
. Es bedeutet: Dieses Gerät darf am Ende seiner
Lebensdauer nicht in den Hausmüll, sondern muss getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.

Batterien und Lampen vorher entnehmen

Altbatterien und Akkus, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen Sie
vor der Rückgabe entnehmen und getrennt entsorgen
(§ 10 Absatz 1 Satz 2 ElektroG).

Vorsicht bei lithiumhaltigen Batterien. Beschädigte,
verformte oder aufgeblähte Zellen können sich entzünden. Kleben Sie die Pole ab,
transportieren Sie solche Batterien nur einzeln und geben Sie sie ausschließlich
an dafür vorgesehenen Sammelstellen ab. Ein Lithium-Akku im Restmüll ist eine
häufige Brandursache in Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen.

Löschen Sie Ihre Daten selbst

Für das Löschen personenbezogener Daten auf dem Altgerät sind Sie selbst
verantwortlich — nicht der Entsorger und nicht der Händler. Denken Sie daran,
bevor Sie ein Gerät abgeben.

Wo Sie Altgeräte abgeben können

Kommunale Sammelstellen. Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an. In
Düsseldorf sind das die Recyclinghöfe des kommunalen Entsorgers; außerhalb
Düsseldorfs finden Sie die nächste Annahmestelle über die Website Ihrer Stadt
oder Ihres Landkreises. Das ist für Sie in jedem Fall der sichere Weg.

Rücknahme durch Händler. Größere Händler sind gesetzlich zur
kostenlosen Rücknahme verpflichtet: Vertreiber mit mindestens 400 Quadratmetern
Verkaufsfläche für Elektrogeräte — im Versandhandel zählen dafür alle Lager- und
Versandflächen — müssen beim Kauf eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät
zurücknehmen (1:1) und kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge auch ohne
Neukauf annehmen (0:1), begrenzt auf drei Geräte je Geräteart
(§ 17 Absatz 1 und 2 ElektroG).

Nimmt G.A.Luft Altgeräte zurück?

Nein. Die gesetzliche Rücknahmepflicht gilt ab 400 Quadratmetern Lager- und
Versandfläche für Elektrogeräte. G.A.Luft liegt deutlich darunter und ist daher
nicht zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Wir bieten
auch keine freiwillige Rücknahme an und unterhalten kein Ladengeschäft mit
Annahmestelle.

Bitte geben Sie Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen
ab — dort ist die Annahme aus privaten Haushalten kostenlos. Welche Annahme-
stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie über die Website Ihrer Stadt oder
Ihres Landkreises.

Warum das wichtig ist

Wer Altgeräte getrennt sammelt, sorgt dafür, dass enthaltene Metalle,
Kunststoffe und seltene Rohstoffe wiederverwendet werden statt verbrannt zu
werden. Umgekehrt können Schadstoffe aus falsch entsorgten Geräten in Boden und
Grundwasser gelangen. Geben Sie Altgeräte außerdem nur an berechtigte
Sammelstellen — Sammlungen durch nicht berechtigte Personen entziehen die Geräte
der geregelten Verwertung, und über illegale Exporte landen sie oft unter
gesundheitsschädlichen Bedingungen im Ausland.

Diese Angaben erfolgen nach § 18 Absatz 3 des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).