Aktuelle Förderprogramme der Bundesländer für mobile Luftreiniger auf einen Blick
Die Bundes- und Landesregierungen unterstützen die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dafür wurden verschiedene Förderprogramme in den Bundesländern ins Leben gerufen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. je nach Bundesland unterscheiden sich die Fördersummen.
Bedingt durch schnelle und zahlreiche Änderungen können sich kurzfristig einzelne Punkte und Angaben ändern.
Was wird gefördert?
Je nach Bundesland wird die Förderung von CO2-Sensoren für Klassen- und Fachraum einschließlich der Lehrerzimmer und die Förderung von Luftreinigern mit HEPA Filtern ermöglicht.
Die aktuellen Förderprogramme, sowie die jeweiligen Fördersummen der Bundesländer auf einem Blick:
Förderung in Bayern von mobilen Luftreinigern für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.
Die neue Förderung beträg pro Raum 1.750 €. (50%) – Für alle Klassen und Fachräume
Die Förderung für mobile Luftreinigungsgeräte wird bis zu 100 Prozent bei bestimmten Vorraussetzungen gewährt und beträgt maximal 3.500 € je Raum.
Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde online zu stellen (https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/44/rvs_44-070/index).
Für die Förderung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig (https://www.stmas.bayern.de).
Richtlinie zur Förderung in Bayern von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) finden Sie hier.
Förderung in NRW von mobilen Luftreinigern und von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen und Sporthallen.
Die neue Fördersumme beträgt 50 Mio €.
Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde online zu stellen (https://www.frl-luft.foerderung.nrw/onlineantrag/programm/4#login).
Richtlinie zur Förderung in NRW von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) finden Sie hier.
Förderung in Hessen von Luftreinigungsgeräten in Schulen.
Die Fördersumme beträgt 10 Mio. Euro.
Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde online zu stellen. Die Schulträger wurden darüber informiert. Weiter Infos finden Sie hier (https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-corona-regeln-vorgestellt).
Richtlinien zur Förderung in Hessen von Luftreinigungsgeräten wurden aktuell noch nicht veröffentlicht.
Mietmodelle und Leasingverträge sind auch Gegenstand der Förderung von Luftreinigern
Aufgrund der hohen Anschaffungskosten sind Mietgeräte und Leasingverträge auch in den Förderprogrammen der Bundesländer enthalten.
Die Miete von Luftreinigern bietet viele Vorteile, da in Betrieben die Mietkosten auch steuerlich geltend gemacht werden können. Des Weiteren fallen keine teuren Reparaturkosten an, da in vielen Mietoptionen Ersatz-Luftreiniger mit in den Serviceleistungen inbegriffen sind.
Finanzielle Förderung der BG Bau online beantragen
Als Mitglied der BG Bau können Sie auf der Homepage die finanzielle Förderung für einen Luftfilter oder Raumluftreiniger einfach und schnell online beantragen.
Wir beraten Sie gerne über eine geplante Miete oder den Kauf der Luftfilter. Schicken Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unverbindlich an.