Bis zu 100% staatliche Förderung sichern!

Bis Ende August 2021 kostenlose Luftreiniger für Ihr Hygienekonzept beantragen!

Überbrückungshilfe III – Voraussetzungen, Förderbeträge und Antrag

Um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten, wurde die sogenannte Überbrückungshilfe III in Deutschland nochmals erweitert und die Fördersummen aufgestockt. Gleichzeitig wurde die Überbrückungshilfe verschlankt und vereinfacht, damit möglichst viele Unternehmen davon schnell profitieren können. Die Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Ende Juni 2021 wurde daher verbessert und vereinfacht. Die Überbrückungshilfe III ist gerade im Zuge der aktuellen Corona-Beschlüsse und der darin formulierten Öffnungsperspektiven interessant.

Ist in der Überbrückungshilfe III auch die Förderung von Luftreinigern enthalten?

Ja. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe des Bundes gehört die Anschaffung eines Luftreinigers anteilsmäßig zu den förderfähigen Fixkosten. Auch unsere Luftreiniger und Raumluftfilter sind in dieser Förderung enthalten. Wir bieten unterschiedliche Mietmodelle der Luftreiniger zum günstigen Preis, sowie den direkten Kauf der Filtergeräte.

Was ist die Überbrückungshilfe III?

Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich um finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Welche Voraussetzungen müssen bei der Überbrückungshilfe III erfüllt werden?

Um von der Überbrückungshilfe III profitieren zu können, müssen Unternehmen in Deutschland Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

  • Es muss im Unternehmen ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent in dem Monat vorliegen, für den Sie die Überbrückungshilfe III beantragen.

Was hat sich bei der Überbrückungshilfe III geändert?

Diese Neuerungen sind nun in der Überbrückungshilfe III enthalten:

  • Bei der Überbrückungshilfe gilt nun keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
  • Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021.
  • Auch größere Unternehmen bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche) haben Anspruch.
  • Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro (bisher 50.000 Euro; Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen, im Rahmen der Höchstgrenzen der EU-Beihilferegeln).
  • Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten wie die Anschaffung von Luftreinigern (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
  • Zusatzregelungen für Reisebranche (Provisionen sowie Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen rückwirkend ab März bis Dezember 2020), Kultur- und Veranstaltungsbranche (Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020), stationären Einzelhandel (Abschreibungskosten verderblicher Ware und Ware für Wintersaison 2020/2021, die wegen des Lockdown nicht abgesetzt werden konnte; gilt auch für Hersteller und Großhändler verderblicher Waren, für die Gastronomie und Zierpflanzenerzeuger) sowie pyrotechnische Industrie (Transport- und Lagerkosten nach Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie Förderung von Fixkosten März bis Dezember 2020 bei Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019).

Welche Förderbeträge sind in Überbrückungshilfe III enthalten und wie hoch ist die Förderung für Luftreiniger?

Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat erhalten. Hier gelten die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts. Die Höhe der erstatteten Fixkosten ist abhängig vom Umsatzeinbruch gegenüber dem Vorjahresmonat. Grundsätzlich beträgt die maximale Förderung 50.000 Euro pro Monat. Dabei ist die Höhe des erstatteten Anteils abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres. Die Kategorisierungen im Überblick:

  • Unternehmen mit 30 bis 50 Prozent Umsatzeinbruch: 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten.
  • Unternehmen mit 50 bis 70 Prozent Umsatzeinbruch: 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten.
  • Unternehmen mit über 70 Prozent Umsatzeinbruch: 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Zu den förderfähigen Fixkosten gehören unter anderem Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Das heißt, dass Kosten für bestimmte Investitionen anteilsmäßig erstattet werden. Hierunter fallen auch die Kosten für die Anschaffung von Luftreinigern.

Was besagt die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige?

Die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige beinhaltet:

  • Einmalige Betriebskostenpauschale von 50 Prozent des Referenzumsatzes im Vergleichszeitraum.
  • Der Referenzumsatz beträgt normalerweise 50 Prozent des Gesamtumsatzes. Damit ist eine Betriebskostenpauschale von normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 möglich.
  • Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 7.500 Euro. Sie deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.

Wie ist der Antrag auf Überbrückungshilfe III zu stellen?

Um von der Überbrückungshilfe III zu profitieren, muss dieser zunächst beantragt werden.
Der Antrag für die Überbrückungshilfe III kann über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst. Ein Online-Antrag auf Überbrückungshilfe III direkt durch das Unternehmen ist demnach nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Bis wann muss der Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden?

Der Antrag auf Überbrückungshilfe muss bis spätesten 31. August 2021 auf der Antragsplattform gestellt sein.

Wann kann man Überbrückungshilfe III beantragen?

Folgende wichtigsten Punkte kurz und knapp im Überblick:

  • Das Unternehmen hatte zum 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten.
  • Der Umsatzeinbruch von 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten ist gegeben.
  • Alternativ: Der Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist gegeben.
  • Die Antragsstellung auf Überbrückungshilfe III muss durch einen prüfenden Dritten erfolgen.
  • Abgabe des Antrags bis spätestens 31. August 2021 auf der Antragsplattform.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Beispiel 1 (neu): Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen erstattungsfähigen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 100 Prozent erstattet. Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – diese werden ebenfalls zu 100 Prozent erstattet.

Beispiel 2 (neu): Eine Einzelhändlerin oder ein Einzelhändler mit Saisonware wie Weihnachts- oder Silvesterartikeln hat 80 Prozent Umsatzausfall. Ein Teil der Ware wurde stark preisreduziert online verkauft, ein Teil komplett abgeschrieben. Wertverlust: 20.000 Euro. Davon werden 100 Prozent (also der vollständige Wertverlust von 20.000) erstattet.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Beispiel 3: Ein Unternehmen oder Einzelunternehmen, mit entsprechenden Umsatzeinbußen kann z.B. für 10 Stück Benchalist Air Cleaner Compact Geräte zum Stückpreis von 1.950,00 € (netto) bzw. einer Gesamtsumme von 19.500,00 € eine Förderung über den Steuerberater beantragen lassen.

Hierzu wird die gewünschte Anzahl an Geräten vorab bei der Firma G.A.Luft bestellt (zur Absicherung mit dem Zusatz „Kaufvertrag erst bindend bei bewilligter Förderung“). Wir von G.A.Luft stellen die Rechnung im Antragsmonat des Kunden. Dabei lautet unserer Lieferbedingung: Auslieferung erfolgt nach Eingang der Zahlung in Höhe von 100% des Kaufpreises (Nur wenn die Förderung bewilligt wird).

Werden die Fördergelder dem Kunden ausgezahlt, kann dieser die Rechnung überweisen und die Luftreiniger durch unsere Versanddienstleister ausgeliefert.

Somit haben unsere Kunden die Möglichkeit, z.B zertifizierte HEPA H14 Luftreiniger im Gesamtwert von 19.500,00 € (10 Geräte) kostenlos zu erwerben und ohne dabei ein finanzielles Risiko einzugehen. Die Bezahlung der Rechnung ist erst fällig, wenn die Förderung bewilligt und das Geld auf das Konto des Unternehmens ausgezahlt wurde. Die Voraussetzung dafür ist schnelles Handeln, solange die Förderungsanforderungen noch erfüllt werden. Die Überbrückungshilfe III, bzw. die Förderung der Luftreiniger läuft noch bis Ende August 2021.

Staatliche Förderung von Luftreinigern in vier einfachen Schritten

Schnell sein zahlt sich aus –  Hier die einzelnen Schritte für die bis zu 100%ige Förderung von Luftreinigern:

  1. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater die aktuelle finanzielle Situation und lassen Sie sich die Förderfähigkeit bestätigen.
  2. Bestellen Sie via E-Mail oder Telefon die gewünschten Luftreiniger (unter Vorbehalt bewilligter Förderung).
  3. Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrem zuständigen Steuerberater ein, welcher für Sie die Förderung beantragt.
  4. Positive Rückmeldung: „Bewilligung wird gestattet“.
    Erst bei Bewilligung der Förderung ist der Kaufvertrag bindend und Sie können die Zahlung tätigen und die gewünschten Luftreiniger erhalten

Förderbare Luftreiniger im Überblick

Diesen Beitrag teilen

Sichern Sie sich jetzt bis zu 100% Förderung. Wir beraten Sie gerne über eine geplante Miete oder den Kauf der Luftfilter. Schicken Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unverbindlich an.

Weitere Artikel und News