Öffnungsperspektiven für Theater, Kinos, Außengastronomie, Einzelhandel, Buchhandlungen und Co. – das sind die aktuellen Corona-Beschlüsse

Bund und Länder haben sich auf weitere Corona-Beschlüsse geeinigt.
Die Beschlüsse im Überblick.
Der Corona-Lockdown in Deutschland wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert, doch der Beschluss des Bund-Länder-Treffens enthält auch erste Lockerungsschritte und Perspektiven für Gastronomie, Einzelhandel, Theater, Kinos und Co. Bund und Länder weisen darauf hin, dass neue Faktoren das Pandemiegeschehen verändert hätten. Das heißt: Die Zahl der Neuinfektionen steigt zwar, doch dafür gibt es auch wirksamere Mittel dagegen – mehr Impfstoff sowie Schnell- und Selbsttests.
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Bund und Länder sehen in ihrem Beschluss fünf Öffnungsschritte vor. Foto: Bundesregierung

Bund und Länder sehen in ihrem Beschluss fünf Öffnungsschritte vor. Foto: Bundesregierung

Was ist neu an den aktuellen Corona-Beschlüssen?

Neu an den Beschlüssen ist die starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte sowie einen Notfallmechanismus. Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden – Notbremse genannt.

Das sind die fünf Öffnungsschritte im Überblick

  • Öffnungsschritt 1:
    Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum Teil vollzogen worden. In mehreren Bundesländern wurden Grundschulen und Kitas zumindest mit Einschränkungen geöffnet, seit Wochenbeginn arbeiten bundesweit Friseure wieder.
  • Öffnungsschritt 2:
    Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können ab dem 8. März 2021 bundesweit wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl begrenzt bleibt. Konkret heißt dies: ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter. Einige Bundesländer waren hier bereits vorgeprescht. Auch die bisher noch geschlossenen sogenannten körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen öffnen. Voraussetzung: Wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, muss es einen tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal geben.
  • Öffnungsschritt 3:
    Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region oder einem Land sind weitere Lockerungen möglich: Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter öffnen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien erlaubt. Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Die sogenannten Terminshopping-Angebote (“Click and meet”) sehen vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen bei diesem Öffnungsschritt besucht werden – wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, treten die alten Regeln (bis 7. März) wieder in Kraft – die sogenannte Notbremse greift.
  • Öffnungsschritt 4:
    Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt unter 50, dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, der Kontaktsport im Außenbereich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 100 kann das Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt weitere Öffnungen planen: Ins Theater oder Kino darf man dann nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung möglich, dass alle einen Schnelltest gemacht haben. Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.
  • Öffnungsschritt 5:
    Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können die nächsten Öffnungen kommen. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen zählen dazu. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das Bundesland 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt landesweit oder regional den Einzelhandel mit Begrenzungen öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist möglich.

Quelle: Tagesschau, Bundesregierung

Werden Unternehmen aktuell gefördert und werden darin auch Luftreiniger berücksichtigt?

Ja. Unternehmen können über die Überbrückungshilfe III finanzielle Unterstützung bekommen. Dies ist gerade im Zuge möglicher Öffnungen interessant. In der Überbrückungshilfe III werden Luftreiniger berücksichtigt, sodass Unternehmen, Betriebe der Gastronomie, Friseure und Co. bei der Integration solcher Lüftungssysteme unterstützt werden.

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