Förderung in NRW von mobilen Luftreinigern und von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen und Sporthallen.
Die neue Fördersumme beträgt 50 Mio €.
Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde online zu stellen (https://www.frl-luft.foerderung.nrw/onlineantrag/programm/4#login).
Richtlinie zur Förderung in NRW von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) finden Sie hier.