Förderung in NRW von mobilen Luftreinigern und von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen und Sporthallen.

Die neue Fördersumme beträgt 50 Mio €.

Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde online zu stellen (https://www.frl-luft.foerderung.nrw/onlineantrag/programm/4#login).

Richtlinie zur Förderung in NRW von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) finden Sie hier.

Gesundheit und frische Luft

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