Förderung in Bayern von mobilen Luftreinigern für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.
Die neue Förderung beträg pro Raum 1.750 €. (50%) – Für alle Klassen und Fachräume
Die Förderung für mobile Luftreinigungsgeräte wird bis zu 100 Prozent bei bestimmten Vorraussetzungen gewährt und beträgt maximal 3.500 € je Raum.
Anträge für Schulen auf die Gewährung von Zuwendungen für Luftreiniger sind bei der Bewilligungsbehörde online zu stellen (https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/44/rvs_44-070/index).
Für die Förderung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig (https://www.stmas.bayern.de).
Richtlinie zur Förderung in Bayern von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) finden Sie hier.