Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen, sobald er davon in Kenntnis gesetzt wird. Er sollte eine fachgerechte Schimmelbeseitigung durchführen lassen, um die Ursachen zu beheben und eine erneute Schimmelbildung zu verhindern.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen, sobald er davon in Kenntnis gesetzt wird. Er sollte eine fachgerechte Schimmelbeseitigung durchführen lassen, um die Ursachen zu beheben und eine erneute Schimmelbildung zu verhindern.